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Verordnungen zum Mindestlohngesetz gelten
28.01.2015
Neben dem Mindestlohngesetz gilt die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung, die unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen für die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit bei ausschließlich mobilen Tätigkeiten mit sich bringt. Zwei weitere Verordnungen betreffen die Melde- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland. Mehr Informationen zu den Verordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums unter www.der-mindestlohn-kommt.de.