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Versicherungsvermittler: Erfahrung von Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden
03.08.2022
Ab dem 02.08.2022 müssen Versicherungsvermittler beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen vom Kunden erfragen und diese bei der vorzunehmenden Eignungsbeurteilung berücksichtigen. Dies gilt derzeit (noch) nicht für Finanzanlagenvermittler. Kritik: Zwar ist die gesetzliche Aufgabenstellung klar formuliert, derzeit fehlt es jedoch noch an den technischen Standards, d. h. den Umsetzungskriterien. Es gibt zurzeit keine belastbaren Kriterien für nachhaltige Produkte im Rahmen der sogenannten Taxonomie.