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Vorsicht bei E-Mail-Verteilern!

30.07.2013

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat gegen eine Mitarbeiterin eines Handelsunternehmens wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ein Bußgeld verhängt. Sie hatte eine Information an einen seitenlangen E-Mail-Verteiler versandt, ohne die Empfänger nicht erkennbar zu machen. Die Datenschutzaufsicht hat angedroht, in einem vergleichbaren Fall dann auch gegen das Unternehmen selbst ein Bußgeld zu verhängen.