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Kennzahl: 17.6019

Vorsicht bei der Verwendung des ®-Zeichens

02.10.2009

Viele Existenzgründer basteln an ihrem Außenauftritt in Form der Gestaltung von Geschäftsbriefen, Visitenkarten und Internetauftritten. Viele sind dabei leider zu erfinderisch. Die gern verwendete Zusatzbezeichnung ® (registered trademark) darf nur dann benutzt werden, wenn man tatsächlich eine Marke hat bzw. Lizenznehmer einer Marke ist. Dies hat der BGH im Urteil - Az.: I ZR 219/06 - festgestellt. Der Bundesgerichtshof führt in seiner Entscheidung aus, dass der Verbraucher bei der Verwendung dieses Zusatzzeichens regelmäßig davon ausgehen darf, dass das Produkt für den Verwender als Marke oder Lizenz auch tatsächlich eingetragen ist. Damit ist das Zeichen für ihn ein Qualitätsmerkmal, durch das der Kunde sich in seinen Kaufentscheidungen beeinflussen lässt.