WM 2010: Fußball im Büro?
17.06.2010
Die WM 2010 geht jetzt los! Viele Spiele finden während der Arbeitszeit statt. Was gilt für fußballbegeisterte Arbeitnehmer? Arbeitsrechtlich müssen sie trotz Fußball-Anpfiff ihren Dienst erfüllen. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch, dass sie die Spiele im Fernsehen verfolgen dürfen. Auch das Mitbringen von eigenen Radios darf nicht dazu führen, dass der Kundenverkehr gestört wird oder das Arbeitsverhalten anderer Kollegen, die keine Fußballübertragung mithören wollen. Ist dies nicht der Fall und wird die Arbeit während des Radiohörens konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt, wird das Zuhören in der Regel arbeitsrechtlich zulässig sein. Das Mitbringen von Radios soll jedoch mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein, da dieser evtl. dadurch Abgaben an die GEMA zahlen muss. Wird auf die gefallenen Tore angestoßen, so muss die betriebliche Alkoholregelung beachtet werden.
Grundsätzlich sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmliche Lösungen finden. Zu denken ist hier etwa an verlagerte oder verlängernde Mittagspausen, unbezahlte Arbeitsfreistellung oder auch die Gewährung halber Urlaubstage.
Grundsätzlich sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmliche Lösungen finden. Zu denken ist hier etwa an verlagerte oder verlängernde Mittagspausen, unbezahlte Arbeitsfreistellung oder auch die Gewährung halber Urlaubstage.