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Warnung vor Eintragungsofferten in Branchenbuchverzeichnis

09.03.2010

Zurzeit kursieren wieder einmal Briefe, die saarländische Unternehmen erhalten. Diesmal geht es scheinbar nicht um eine Adresseintragung, sondern vielmehr wird auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes hingewiesen. Wer die in dem Eintragungsangebotsformular angegebene Mail-Adresse anklickt, landet bei einer Firma, die außerhalb des europäischen Kontinents ihren Firmensitz hat. Grundsätzlich sollte jedes Unternehmen genau prüfen, ob es einen Anzeigenauftrag schließen will. Vergütungsklauseln sind meist unauffällig platziert und deren Inhalt durch die Nutzung von Abkürzungen und Angabe von Einzelposten verschleiert. In der Regel enthält der Vertrag im Kleingedruckten eine längere Vertragsdauer und dadurch auch noch zusätzlich anfallende Kosten. Die Namen der Verzeichnisse lassen meist schnelle Verwechselungen zu bekannten Branchenbuchverzeichnissen zu. Vor diesem Hintergrund rät die IHK Saarland, die in diesen Tagen kursierenden Vertragsofferten sehr genau zu überprüfen.