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Wegen Glatteis zu spät zur Arbeit

21.01.2013

Im Winter kommen viele Arbeitnehmer wegen Schnee- und Eisglätte zu spät an den Arbeitsplatz. Und wie jedes Jahr stellt sich dann wieder die Frage: Wer trägt das Wegerisiko? Die für viele immer noch überraschende Antwort auf diese Frage lautet: Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko. Er muss dafür sorgen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz erscheint. Auch wenn den Arbeitnehmer kein Verschulden am Zuspätkommen trifft: Ihm steht für die ausgefallene Zeit kein Lohnanspruch zu. Wenn dagegen umgekehrt der Arbeitgeber wegen schwieriger Witterungsverhältnisse erst zu spät am Geschäft ankommt und sich deshalb nicht rechtzeitig die Geschäftstüren öffnen, dann gerät der Arbeitgeber gegenüber seinen pünktlich gekommenen Mitarbeitern in Annahmeverzug: Er muss seinen vor der Tür wartenden Mitarbeitern die ausgefallenen Stunden bezahlen.