Aktuelles

Kennzahl: 17.10849

Weihnachten im Onlinehandel: Was müssen Internethändler beachten?

Die Lebkuchen liegen bereits in den Regalen, das Weihnachtsgeschäft läuft an. Für Onlinehändler ist es also höchste Zeit zu überprüfen, ob der eigene Onlineshop rechtssicher ausgestaltet ist. Wichtig ist vor allem die korrekte Widerrufsbelehrung, dass der Bestellbutton die richtige Beschriftung enthält und auch ein Blick über das Impressum schadet nie. Alle Informationen rund um das Internetrecht können Sie auf unserer Homepage unter der Kennzahl 44 auf www.saarland.ihk.de nachlesen.