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Weiterbildung ist Gemeinschaftsaufgabe von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

IHK: SWBG – Novelle zügig umsetzen!

20.11.2003

In der aktuellen Diskussion um die Novellierung des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes (SWBG) bekräftigt die IHK nochmals ihre Auffassung, dass gesetzliche Regelungen zur Bildungsfreistellung mehr schaden als nützen. „Solche Regelungen setzen die falschen Signale,“ so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. „Sie vermitteln ein Bild, in dem die Weiterbildung in erster Linie in die Verantwortung von Staat und Wirtschaft und erst in zweiter Linie in die Verantwortung der Arbeitnehmer fällt. Gerade bei eher berufsfernen Lernthemen – und um die geht es bei der gesetzlichen Bildungsfreistellung ganz vorwiegend – kann und darf das so nicht sein. Hier ist zuallererst der Arbeitnehmer selbst gefordert.“

Die Weiterbildungsbereitschaft der Wirtschaft sei seit Jahren bereits ausgesprochen hoch: „Die Unternehmen“, so Giersch, „ stellen ihre Mitarbeiter für berufsnahe Weiterbildungsmaßnahmen nicht nur zeitlich frei, sondern finanzieren auch noch die Kosten der Maßnahmen. Insgesamt investierten deutsche Firmen im vergangenen Jahr über 1.200 Euro je Mitarbeiter in die Weiter- und Höherqualifizierung ihrer Mitarbeiter.“ Im Saarland habe die Bereitschaft der Unternehmen, in die Weiterbildung der Arbeitnehmer zu investieren, in den letzten Jahren noch einmal zugenommen.

Angesichts der hohen Lohnnebenkosten und der immer kürzeren Arbeitszeiten müssten Arbeitnehmer verstärkt bereit sein, auch während ihrer Freizeit zu lernen. In anderen hochentwickelten Ländern sei dies längst eine Selbstverständlichkeit. Dabei zeige sich: Wer einen Eigenbeitrag leistet, bringt in aller Regel auch mehr Motivation für seine Weiterbildung mit.

Der Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion, der bei Maßnahmen im Rahmen der Bildungsfreistellung eine teilweise Anrechnung auf die arbeitsfreie Zeit der Arbeitnehmer vorsieht (sogenannte „3+3-Lösung“), gehe in die richtige Richtung. Zu begrüßen sei auch die Absicht, die Weiterbildungsinhalte stärker auf wirtschaftliche Themen zu konzentrieren. Deshalb solle das Gesetz jetzt so schnell wie möglich verabschiedet werden. „Die saarländischen Unternehmen warten auf ein klares und rasches Signal“, so Giersch. „Besser noch als die vorgesehene Gesetzesänderung, wäre es allerdings gewesen, die gesetzliche Bildungsfreistellung gänzlich aufzuheben.“

Weitere Informationen:
Hermann Götzinger
(06 81) 95 20-4 00