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Das neue Energiewirtschaftsrecht

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet alle Netzbetreiber, ihre Netze jedem Kunden gegen ein angemessenes, genehmigtes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Zudem haben Kunden nun Zugang zum gesamten deutschen Gasnetz.

Für Unternehmen empfiehlt es sich, die Konditionen ihrer Netzverträge zu überprüfen, wenn diese nach Inkrafttreten des EnWG (13.07.2005) länger als 6 Monate gültig sind.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) haben ein Infoblatt entwickelt, welches das neue Energiewirtschaftsrecht in Kürze darstellt.