Weitere Wettbewerbsnachteile für Private Rettungsdienste
IHK kritisiert die Novelle des
Rettungsdienstgesetzes
04.10.2002
Die IHK Saarland hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des „
Saarländischen Rettungsdienstgesetzes“ heftig kritisiert. Die
schon heute krasse Benachteiligung privater Krankentransporte
werde durch den vorliegenden Entwurf noch weiter verschärft. In
ihrer Stellungnahme fordert die IHK, die Notfallrettung im
Saarland grundsätzlich auszuschreiben – nur so hätten private
Unternehmen eine faire Chance, auch in diesem Bereich tätig zu
werden. Sämtliche Krankentransporte – nicht nur diejenigen von
Privaten – müssten auf der Grundlage von Genehmigungen erfolgen.
Die vorgesehene kleinräumige Begrenzung der Betriebsbereiche sei
praxisfern und habe offenbar als einziges Ziel, private Anbieter
vom „Markt“ fernzuhalten. Schließlich hält die IHK eine klare
Trennung zwischen Notfallrettung und Krankentransporten für
unerlässlich, um die bei den Gemeinnützigen heute übliche
Quersubventionierung zu unterbinden.
„Geradezu abenteuerlich ist die Absicht, die Rettungsleitstelle vom Land auf den Rettungszweckverband zu übertragen, in dem die Sachwalter gemeinnütziger Rettungsorganisationen das Sagen haben. Letztlich entscheidet dadurch das Sozialkartell in jedem Einzelfall, ob und in welchem Umfang private Konkurrenz zum Zuge kommt“, so die IHK. „Was wäre wohl davon zu halten, die Kapazitätsplanung für sämtliche saarländischen Krankenhäuser exklusiv auf das Rote Kreuz oder die Caritas-Trägergesellschaft zu übertragen?“