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Weitere Wettbewerbsnachteile für Private Rettungsdienste

IHK kritisiert die Novelle des
Rettungsdienstgesetzes

04.10.2002

Die IHK Saarland hat den Gesetzesentwurf zur Änderung des „ Saarländischen Rettungsdienstgesetzes“ heftig kritisiert. Die schon heute krasse Benachteiligung privater Krankentransporte werde durch den vorliegenden Entwurf noch weiter verschärft. In ihrer Stellungnahme fordert die IHK, die Notfallrettung im Saarland grundsätzlich auszuschreiben – nur so hätten private Unternehmen eine faire Chance, auch in diesem Bereich tätig zu werden. Sämtliche Krankentransporte – nicht nur diejenigen von Privaten – müssten auf der Grundlage von Genehmigungen erfolgen. Die vorgesehene kleinräumige Begrenzung der Betriebsbereiche sei praxisfern und habe offenbar als einziges Ziel, private Anbieter vom „Markt“ fernzuhalten. Schließlich hält die IHK eine klare Trennung zwischen Notfallrettung und Krankentransporten für unerlässlich, um die bei den Gemeinnützigen heute übliche Quersubventionierung zu unterbinden.

„Geradezu abenteuerlich ist die Absicht, die Rettungsleitstelle vom Land auf den Rettungszweckverband zu übertragen, in dem die Sachwalter gemeinnütziger Rettungsorganisationen das Sagen haben. Letztlich entscheidet dadurch das Sozialkartell in jedem Einzelfall, ob und in welchem Umfang private Konkurrenz zum Zuge kommt“, so die IHK. „Was wäre wohl davon zu halten, die Kapazitätsplanung für sämtliche saarländischen Krankenhäuser exklusiv auf das Rote Kreuz oder die Caritas-Trägergesellschaft zu übertragen?“