Veranstaltung

Kennzahl: 15.8803

Werbung mittels Brief, Telefon, Telefax, E-Mail - Was ist erlaubt?


Termin:
Donnerstag, 21. Februar 2013, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1-3
Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig. Insbesondere die Werbung mittels Telefon, Telefax und E-Mail unterliegt strengen Grenzen, die sich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ergeben. Zusätzlich sind beim Werbeversand - insbesondere in Bezug auf den Adressbestand - datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. So darf persönlich adressierte Briefwerbung aus datenschutzrechtlichen Gründen nur noch mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen per Gesetz.

Wir möchten Sie über dieses Thema informieren und laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung „Werbung mittels, Brief, Telefon, Telefax und E-Mail - Was ist erlaubt?

In der Veranstaltung gibt Frau Heike Cloß, Justiziarin der IHK Saarland, einen Überblick über die wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Regelungen rund um die Werbung mittels Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail dar.

Der Abend klingt bei einem gemeinsamen Zusammensein aus.