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Zeckenbiss bei der Arbeit – was ist zu beachten?

20.05.2025

Sie halten sich in Bereichen mit niederer Vegetation, wie etwa in hohen Gräser und Büschen, auf und können beim Vorübergehen abgestreift werden. Gerade für Personen, die sich beruflich viel im Grünen aufhalten, besteht die Gefahr, von Zecken gebissen zu werden.
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze vorzunehmen. Als Maßnahme kommt insbesondere die Bereitstellung von Schutzausrüstung wie z.B. Zeckenabwehrmittel und die Erstellung einer Betriebsanweisung Biostoff in Betracht. Daneben sollte auch festgelegt werden, wie das weitere Vorgehen bei einem Zeckenstich (Entfernen der Zecke, Unfallmeldung) und beim Auftreten einer Borreliose ist.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, arbeitsmedizinischer Pflichtvorsorgen zu veranlassen, sowie den Mitarbeiter über Impfangebote und die Gefahren von Zeckenbissen zu informieren.
Quelle: PM des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 22. April 2025