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Zoll - APS-begünstigte Länder - Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen

23.10.2025

Für Indien, Indonesien und Kenia werden APS-Zollpräferenzen ausgesetzt. Diese Maßnahme gilt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 oder, falls die Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vor dem 31. Dezember 2028 ausläuft, bis zum Ablauf der Geltungsdauer jener Verordnung.
Wie der Zoll mitteilte (https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_warenverkehr_aps_3.html), veröffentlichte die EU-Kommission im Amtsblatt Serie L vom 25. September 2025 die DVO (EU) 2025/1909 vom 24. September 2025 zur Festlegung der Regeln für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 hinsichtlich der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden, für die Jahre 2026 bis 2028.
Die in Art. 7 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 genannten Zollpräferenzen werden für die betroffenen APS-begünstigten Länder, die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 aufgeführt sind, für die Liste der Waren der APS-Abschnitte im Anhang dieser Verordnung ausgesetzt.

Näheres steht in derDVO (EU) 2025/1909