Zollaussetzungen/Zollkontingente: Runde 01.01.2022: EU+Türkei (Neu+Änderungen), auch Batteriefälle
31.03.2021
Entsprechend der Mitteilung der EU Kommission C363/2011
können bis zur 2. Sitzung der Gruppe Wirtschaftliche Zolltariffragen (ETQG),
die erfahrungsgemäß Mitte Juni stattfindet, wirtschaftliche Einwände gegen
neue Anträge erhoben werden. Um eine rechtzeitige Bearbeitung und
Übermittlung an die EU Kommission zur ermöglichen, bittet das BMWi darum,
Einwände gegen Neuanträge bis spätestens 4. Juni 2021 beim BMWi per
E-Mail an buero-VA5@bmwi.bund.de
einzureichen. Auch Einwände gegen bereits bestehende Zollaussetzungen
sind möglich. Jedoch sind diese bereits bis zur 1. Sitzung der ETQG, die am 20.-21.
Mai 2021 stattfindet, vorzulegen. Bitte planen Sie auch hier genügend
Vorlaufszeit ein, bevorzugt bis 14. Mai 2021. Verwenden Sie für die
Einwände die angehängte WORD-Vorlage in deutscher und englischer Sprache.
Die Liste ist auf der Internetseite des BMWi hinterlegt(Neu-und
Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen).
Das BMWi verweist zudem auf die Datenbank auf der Internetseite der EU Kommission, mit der
ebenso möglichst über alle derzeit verhandelten Sachverhalte zu
Zollaussetzungen und Zollkontingenten informiert wird.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Alena Soldo im BMWi gerne zur Verfügung:
Alena Soldo
Referat VA5
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel:+49-(228)-99-615-2217
E-Mail: Alena.Soldo@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de