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Zollaussetzungen / Zollkontingente Anfang November / Anfang Dezember 2024
14.11.2024
Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden zu autonomen Zollaussetzungen/Zollkontingenten beginnen bald die Sitzungen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten in der ETGQ (Economic Tarif Working Group/Gruppe für wirtschaftliche Tariffragen).
Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01.07.2025 wirksam werden sollen.
Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – unter der Rubrik - "AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen" und dort im Absatz „Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission“.
Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat VA5, wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Dezember – das ist kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG – beim BMWK eingereicht werden (an:buero-VA5@bmwi.bund.de).
Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01.07.2025 wirksam werden sollen.
Eine unverbindliche Übersichtsliste der in dieser Verhandlungsrunde aufgenommenen Anträge finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – unter der Rubrik - "AZZ: Neu- und Änderungsanträge, aktuelle Verhandlungen" und dort im Absatz „Anträge aller Mitgliedstaaten an die EU-Kommission“.
Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass die in dieser Liste enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) vorläufig sind und erforderlichenfalls angepasst werden.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat VA5, wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen Neuanträge können bis spätestens Anfang Dezember – das ist kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG – beim BMWK eingereicht werden (an:buero-VA5@bmwi.bund.de).