Zweiwöchige (80 h) Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO
Termin:
Montag, 04. April 2005
Zweck:
Unternehmer und mit der Leitung des Betriebs beauftragte Personen im Bewachungsgewerbe, müssen an einer 80stündigen Unterrichtung bei der IHK teilnehmen. Dort werden sie mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Unternehmer und mit der Leitung des Betriebs beauftragte Personen im Bewachungsgewerbe, müssen an einer 80stündigen Unterrichtung bei der IHK teilnehmen. Dort werden sie mit den notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Für Unternehmer und Mitarbeiter (Angestellte) im Bewachungsgewerbe, bietet die Teilnahme an der zweiwöchigen Unterrichtung zugleich die Möglichkeit, sich auf die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO vorzubereiten.
Teilnehmergebühr:
- 850,00 €
Ansprechpartner:
Sabine
Lorscheider
(06 81) 95
20-2 00
(06 81) 95
20-6 90