Aktuelles

Kennzahl: 17.18727

Allgemeine Genehmigung Nr. 43 - Unterlagencodierung

27.01.2025

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 bekanntgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite des BAFA.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 43 begünstigt unter den dort genannten Voraussetzungen die Ausfuhr von Gütern des Anhang I der VO (EU) 2021/821 in den in der Allgemeinen Genehmigung genannten Fallgruppen.

Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung:
X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“

Die dazugehörige neue Codeliste I1143 - Länderliste (Unzulässigkeit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 43), sog. Negativ-Länderliste, wird im ATLAS Downloadbereich bereitgestellt. Auf ATLAS-Info 0651/24 (Systematische Neuaufstellung der Ausfuhr-Codelisten), insbesondere Kap. 2.1.1, 2.1.1.3 und 2.1.3, wird Bezug genommen.