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„BANS Starterfonds“ – Förderung für Gründung und Nachfolge im Saarland
Mit dem Sonderkreditprogramm „BANS Starterfonds“ können Gründerinnen und Gründer mit Hauptsitz im Saarland in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit Kredite von bis zu 50.000 Euro erhalten. Die Kreditlaufzeit beträgt grundsätzlich bis zu maximal zehn Jahren, die ersten beiden Jahre sind dabei tilgungsfrei.
Antragsberechtigt sind:
Die Beantragung erfolgt direkt beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) und muss von einem Mitglied des Netzwerks als Patin oder Pate begleitet werden. Die Bewilligungsentscheidung erfolgt durch das Gremium auf Grundlage einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung durch den betreuenden Business Angel.
Das Sonderkreditprogramm „BANS Starterfonds“ ist eine Zusammenarbeit des Business Angels Netzwerk Saarland (BANS), der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, der Saarländischen Investitionskreditbank AG und des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Für den „BANS-Starterfonds“ werden Landesmittel zur Verfügung gestellt.
Antragsberechtigt sind:
- Natürliche Personen, die eine freiberufliche oder gewerbliche Existenz gründen oder innerhalb der ersten fünf Jahre ihr Unternehmen erweitern möchten.
- Natürliche Personen, die wirtschaftlich sinnvolle Investitionsvorhaben planen, aber aufgrund fehlender Sicherheiten oder unzureichender Eigenmittel erschwerten Zugang zu Fremdkapital haben.
- Kleinstunternehmen, kleine gewerbliche Unternehmen einschließlich kleiner gewerblicher Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Der Kredit dient dazu, die Entwicklung und Erweiterung der Geschäftstätigkeit zu unterstützen und kann sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel eingesetzt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich, solange die jeweiligen Konditionen, Kumulierungsvorschriften und die Regelungen der De-Minimis-Verordnung beachtet werden.
- Der Kredit darf nicht für Umschuldungen oder Sanierungen bestehender Finanzmittel verwendet werden.
- Eine negative Bonitätsbewertung schließt in der Regel eine Förderung aus.
Die Beantragung erfolgt direkt beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) und muss von einem Mitglied des Netzwerks als Patin oder Pate begleitet werden. Die Bewilligungsentscheidung erfolgt durch das Gremium auf Grundlage einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung durch den betreuenden Business Angel.
Das Sonderkreditprogramm „BANS Starterfonds“ ist eine Zusammenarbeit des Business Angels Netzwerk Saarland (BANS), der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes, der Saarländischen Investitionskreditbank AG und des saarländischen Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Für den „BANS-Starterfonds“ werden Landesmittel zur Verfügung gestellt.