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CBAM-Grundlagen und hilfreiche Lösungsansätze aus der Praxis (Webinar)
IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland
Termin:
Donnerstag, 11. Juli 2024, 10:00 - 11:30 Uhr
Referent/Referentin:
Hendrik Schuldt, carboneer GmbH
Viele Unternehmen kommen CBAM-Pflichten nicht nach
Am 1. Oktober 2023 trat der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft, der für Unternehmen verschiedenster Branchen neue Pflichten mit sich bringt. Werden Waren aus dem Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aus Drittländern in die EU eingeführt, gehen mit der schrittweisen Implementierung des CBAM Berichtspflichten, die Registrierung als zugelassener Anmelder und der Kauf von Zertifikaten einher. Betroffen sind Produkte aus Aluminium, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff, Düngemittel, Strom und Zement.
In der Praxis schätzen Experten, dass die Mehrheit der Unternehmen ihren gesetzlich verankerten Pflichten jedoch noch nicht nachkommen, obwohl bei Nichterfüllung erhebliche Strafen drohen können.
Die Europäische Kommission hat bereits begonnen, auf sogenannte No-Shows zu prüfen. Unternehmen die CBAM Waren importieren, aber keine Berichte im Übergangsregister einreichen, müssen sich in Zukunft darauf einstellen, von der Deutschen Emissionshandelsstelle kontaktiert werden zu können.
Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt im Umgang mit der CBAM Verordnung durch verschiedene Serviceangebote. So können sich Unternehmen im CBAM-Netzwerk mit anderen Betroffen austauschen und Herausforderungen sowie Lösungsansätze diskutieren. Des Weiteren bietet die Arbeitsgemeinschaft, in Zusammenarbeit mit der carboneer GmbH, dieses kostenfreie Webinar an. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die bisher noch keine Berührungspunkte mit CBAM hatten und sich über die Grundlagen informieren möchten oder Betroffene, die noch am Anfang stehen und sich auf der Suche nach hilfreichen Tipps aus der Praxis befinden.
Am 1. Oktober 2023 trat der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft, der für Unternehmen verschiedenster Branchen neue Pflichten mit sich bringt. Werden Waren aus dem Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aus Drittländern in die EU eingeführt, gehen mit der schrittweisen Implementierung des CBAM Berichtspflichten, die Registrierung als zugelassener Anmelder und der Kauf von Zertifikaten einher. Betroffen sind Produkte aus Aluminium, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff, Düngemittel, Strom und Zement.
In der Praxis schätzen Experten, dass die Mehrheit der Unternehmen ihren gesetzlich verankerten Pflichten jedoch noch nicht nachkommen, obwohl bei Nichterfüllung erhebliche Strafen drohen können.
Die Europäische Kommission hat bereits begonnen, auf sogenannte No-Shows zu prüfen. Unternehmen die CBAM Waren importieren, aber keine Berichte im Übergangsregister einreichen, müssen sich in Zukunft darauf einstellen, von der Deutschen Emissionshandelsstelle kontaktiert werden zu können.
Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt im Umgang mit der CBAM Verordnung durch verschiedene Serviceangebote. So können sich Unternehmen im CBAM-Netzwerk mit anderen Betroffen austauschen und Herausforderungen sowie Lösungsansätze diskutieren. Des Weiteren bietet die Arbeitsgemeinschaft, in Zusammenarbeit mit der carboneer GmbH, dieses kostenfreie Webinar an. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die bisher noch keine Berührungspunkte mit CBAM hatten und sich über die Grundlagen informieren möchten oder Betroffene, die noch am Anfang stehen und sich auf der Suche nach hilfreichen Tipps aus der Praxis befinden.