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Das Glas ist halbvoll …

Kolumne
Von IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer

01.03.2021

Auch wenn die Corona-Pandemie uns noch fest im Griff hat, der Beginn der Massenimpfungen lässt optimistisch auf das gerade begonnene Jahr blicken. Wir werden wieder Bewegungsfreiheit gewinnen, das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben wird sich Zug um Zug normalisieren. Optimismus ist angesagt, wenn auch verhalten!

Sobald das Infektionsgeschehen soweit abflacht, dass ein Re-Start in den betroffenen Branchen möglich ist, werden Nachholeffekte den eingeschlagenen Erholungskurs der Saarwirtschaft weiter stützen. So zeigen unsere detaillierten Analysen, dass sich der Erholungsprozess in der Industrie fortsetzen wird. Zu dieser Einschätzung gibt auch unser aktueller Konjunkturtest (Siehe Seite 4 und 5) Anlass. Insgesamt ist zu erwarten, dass die Konjunktur vor allem vom Export Rückenwind bekommt, aber auch vom privaten Konsum – immer unter der Voraussetzung, dass eine deutliche Eindämmung des Infektionsgeschehens gelingt. Die Absicht der Landesregierung, im Rahmen ihrer Investitionsoffensive in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro zu investieren, dürfte weitere positive Impulse auslösen. Diese sind auch vom privaten Konsum zu erwarten: Wir schätzen, dass der nachholende Konsumeffekt eine Größenordnung von 500 bis 800 Millionen Euro erreichen kann. Allerdings gibt es auch dämpfende Effekte wie die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer oder höhere Energiekosten. Unter dem Strich sollten aber die positiven Effekte überwiegen.

IHK-Vollversammlungswahl in Vorbereitung
Für die IHK ist 2021 die Vorbereitung auf die nächste Vollversammlungswahl von großer Bedeutung. Gerade in Krisenzeiten brauchen Unternehmen eine starke Vertretung, wie die derzeitige Corona-Pandemie zeigt. Es kommt auf jedes einzelne Unternehmen an, seine IHK zu stärken, indem es sich aktiv an der Vollversammlungswahl 2022-2027 beteiligt. Sei es als Kandidat, sei es als Wähler. Im Laufe des Jahres 2021 wird jedes unserer 58.000 IHK-Mitgliedsunternehmen seine Wahlunterlagen erhalten. Die eigentliche Wahl wird im Frühjahr 2022 durchgeführt, sowohl als (traditionelle) Briefwahl, erstmalig aber auch als Online-Wahl. Jedes Unternehmen hat eine Stimme - unabhängig von der Unternehmensgröße.

Änderung des IHK-Gesetzes
Die IHK-Organisation schaut 2021 aufmerksam auf die angestrebte Änderung des IHK-Gesetzes. Ausgelöst wurde diese durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober letzten Jahres, das die IHK Nordwestfalen zum Austritt aus dem DIHK verpflichtet. Anlass hierfür waren Meinungsäußerungen der DIHK-Organe, die, so das Gericht, nicht mehr vom IHKG gedeckt seien. Die Gesetzesnovellierung sieht eine Konkretisierung des Kompetenzrahmens der IHKs bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitglieder vor, die Errichtung einer Bundeskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit gesetzlicher Mitgliedschaft der regionalen IHKs sowie für die Übergangszeit eine Pflicht-Mitgliedschaft der IHKs im DIHK e.V. Durch diese Gesetzesänderung können die Industrie- und Handelskammern die Gesamtinteressen ihrer Mitglieder rechtssicherer wahrnehmen und sich für einen starken und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort einsetzen – das ist in Krisenzeiten wichtiger denn je.

Ihr Dr. Hanno Dornseifer IHK-Präsident