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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.17452

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtssicher und effizient im Unternehmen umsetzen


Termin:
Montag, 06. März 2023, 18:00 - 19:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 - 3
Referent/Referentin:
Dr. Martin Andreas Duncker, Rechtsanwalt und Partner, SCHLATTER Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
Das Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG") hat das Ziel, sog. Whistleblower zu schützen. Dadurch sollen unternehmensinterne Missstände möglichst schnell aufgedeckt und beseitigt werden. Nach der vom Bundestag beschlossenen Fassung des Hinweisgeberschutzgesetzes („HinSchG") müssen bis zum 17. Dezember 2023 alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einen internen Meldekanal für Hinweisgeber eingerichtet haben und betreiben; Eine Herausforderung für den Mittelstand. Eine Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Die Einrichtung und der Betrieb einer gesetzeskonformen Meldestelle ist nicht trivial. Sie ist technisch anspruchsvoll, zeitaufwändig, erfordert spezifisches Fachwissen und bindet personelle Ressourcen. Schon beim Setup stellen sich Fragen, u.a. an welche Funktion die Meldestelle angegliedert werden soll: Datenschutz, IT, HR, Geschäftsführung? Wie kann das Risiko von Interessenskonflikten beim Betrieb einer Meldestelle innerhalb des Unternehmens ausgeschlossen werden? Oder ist die Einschaltung externer Dienstleister sinnvoll?

Dr. Martin Andreas Duncker, Rechtsanwalt und Partner, SCHLATTER Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, zeigt Ihnen in unserer unentgeltlichen Veranstaltung auf, was die Inhalte des Gesetzes für Sie in der praktischen Umsetzung bedeutet und welche Umsetzungsmöglichkeiten bestehen. Aktive Beteiligung und Fragen sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Präsenzveranstaltung. Der Abend klingt mit einem gemeinsamen Imbiss aus.