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Elektronisches Handels- und Unternehmensregister sowie elektronischer Bundesanzeiger
10.01.2007
Das Gesetz über Elektronisches Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHuG) ist am 15.11.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Deshalb sind ab 1. Januar 2007 alle Jahres- und Konzernabschlüsse im Internet zu veröffentlichen. Das bedeutet nicht nur schnellere Eintragungsverfahren, sondern auch eine erhöhte Transparenz von Unternehmensdaten. Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden lückenlos sanktioniert.