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Kennzahl: 17.2140

Elektronisches Handels- und Unternehmensregister sowie elektronischer Bundesanzeiger

10.01.2007

Das Gesetz über Elektronisches Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHuG) ist am 15.11.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Deshalb sind ab 1. Januar 2007 alle Jahres- und Konzernabschlüsse im Internet zu veröffentlichen. Das bedeutet nicht nur schnellere Eintragungsverfahren, sondern auch eine erhöhte Transparenz von Unternehmensdaten. Verstöße gegen die Offenlegungspflichten werden lückenlos sanktioniert.

 

Zum 1. Januar 2007 trat auch die Verpflichtung in Kraft, die Abschlussunterlagen künftig im elektronischen Bundesanzeiger einzustellen. Der Bundesanzeigerverlag hat grundsätzlich Informationen für die Unternehmen erarbeitet, die diese bei der Anwendung der neuen Regelungen unterstützen sollen. Weitere Informationen können Sie unserem Infoblatt „Das Elektronische Handels- und Unternehmensregister GR 32“ entnehmen.