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Kennzahl: 17.18682

Exportkontrolle – Verfahrenserleichterungen

17.12.2024

Das 4.  Maßnahmenpaket ist Teil der am 17. Juli 2024 von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsinitiative und greift zahlreiche Rückmeldungen aus der Wirtschaft auf.

Im Maßnahmenpaket soll u.a. die Antragstellung in der Exportkontrolle erleichtert und der Anwendungsbereich bestehender Allgemeiner Genehmigungen erweitert werden.

Im Bereich der Rüstungsgüter soll die AGG Nr. 33 um weitere Güter für bestimmte Länder ausgeweitet. Zudem werden die AGGen Nr. 13 und Nr. 25 im Hinblick auf die Nutzung für Ausfuhren und Verbringungen in Durchführung von Ertüchtigungsinitiativen der Bundesregierung anwenderfreundlicher gestaltet. Im Bereich der Dual-Use Güter werden neben der neuen AGG Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Dual-Use Gütern und der AGG Nr. 44 für die Speicherung von Software und Technologie auf geschützten Cloudservern auch Anpassungen und Erweiterungen bei Sammelausfuhrgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen vorgenommen.

Darüber hinaus sollen technische Anpassungen und neue Serviceleistungen im BAFA künftig die Antragstellung erleichtern, etwa die Möglichkeit, digitale Unterlagen und digitale Signaturen im Bereich der Endverbleibsdokumente zu verwenden.

Weitere Details werden in Kürze durch das BAFA veröffentlicht.
Weiter Informationen finden Sie hier.