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GWE - Wirtschaftsinformations GmbH: Ein Verlag und kein Ende
29.05.2013
Vielen saarländischen Unternehmen wohl vertraut: Anschreiben der GWE -Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf (GWE) bzw. Anschreiben von eingeschalteten Inkassobüros oder auch von einzelnen Rechtsanwälten. Inhalt dieser Anschreiben sind neue Formularaussendungen, Mahnungen oder sogar Klageschriftentwürfe. Zur Information aller Betroffenen gibt die IHK Saarland folgende Informationen über den Verfahrensstand:
Es gilt weiterhin die Empfehlung, nicht zu zahlen und ruhig Blut zu bewahren. Zur Zeit sind keine Gerichtsverfahren von GWE zur Beitreibung der Forderungen nach unserer Kenntnis anhängig.
- Verbot der Versendung von irreführenden Formularen
Das ursprüngliche Verfahren wegen der versandten Formulare ist rechtskräftig durch die Nichtzulassungsbeschwerdeentscheidung durch den BGH abgeschlossen. Das Verbotsurteil ist damit rechtskräftig und der GWE ist der Versand irreführender Formulare unter Strafandrohung nicht mehr gestattet. Dennoch versandte die GWE unbeirrt weiterhin irreführende Angebote.
- Einleitung von Ordnungsgeldverfahren
Von mehreren Ordnungsgeldverfahren ist bisher eines abgeschlossen und es wurde ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt (noch nicht rechtskräftig). Die anderen Ordnungsgeldverfahren laufen noch. Von besonderem Interesse dabei ist, dass das Landgericht Düsseldorf die von der GWE vorgenommenen geringfügigen Änderungen im Angebotsformular nicht hat genügen lassen. Es setzte deshalb das Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro gegen die GWE fest.
- Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren
Es wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren beantragt. Abzuwarten bleibt, ob das Ermittlungsverfahren in eine Anklage einmündet.
Es gilt weiterhin die Empfehlung, nicht zu zahlen und ruhig Blut zu bewahren. Zur Zeit sind keine Gerichtsverfahren von GWE zur Beitreibung der Forderungen nach unserer Kenntnis anhängig.