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Kennzahl: 17.9595

Gläubiger-ID: Jetzt beantragen!

24.07.2013

Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft. Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Hintergrund: Ab 01.02.2014 werden die nationalen Zahlungsverfahren vollständig durch das SEPA-Verfahren abgelöst. Dann gelten auch in Deutschland für Überweisungen und Lastschriftverfahren ausschließlich die europäischen technischen SEPA-Standards. Weitere Infos unter www.sepadeutschland.de.