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Kostenvoranschlag: Wie weit dürfen Sie davon abweichen?
29.01.2014
Viele Unternehmen geben auf Wunsch des Kunden einen Kostenvoranschlag ab. Wichtig für den Kunden um zu kalkulieren, wie teuer die erbetene Leistung wird und auch wichtig für den Unternehmer zu wissen, was der Kunde alles von ihm erwarten kann. Der Kostenvoranschlag ist also somit der Richtwert für die spätere Rechnung. Typischerweise wird er unentgeltlich erstellt. Wird er darüber hinaus noch als „unverbindlich“ bezeichnet, kann der Unternehmer bei der Endabrechnung vom Kostenvoranschlag abweichen, jedoch höchstens 10 bis 20 Prozent. Ist für den Unternehmer absehbar, dass die im Kostenvoranschlag genannte Summe nicht eingehalten werden kann, sollte er seinen Kunden unverzüglich informieren und ihm gemeinsam die Situation besprechen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Infoblatt R20 „Kostenvoranschlag“.