Aktuelles

Kennzahl: 17.12238

Mein Unternehmen: Wie werbe ich richtig?

20.04.2016

Bei der Eröffnung eines neuen Geschäfts werben Unternehmen gerne mit Eröffnungsangeboten oder Eröffnungspreisen. Eine solche Werbung ist zulässig, wenn bei dem Kunden = Verbraucher kein falscher Eindruck entsteht, es also nicht zu einer Irreführung kommt. Der Verbraucher verbindet mit einem Eröffnungspreis die Vorstellung, dass dieser günstiger ist als der regulär geforderte Preis und auch der künftige Preis nach der Eröffnungsphase. Wie lange mit einem Eröffnungsangebot geworben werden darf, hängt von der Art der angebotenen Ware ab. Je langlebiger eine Ware ist, desto länger darf auch mit einem Eröffnungsangebot geworben werden. Mehr Informationen rund um die Werbung finden Sie hier.