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NIS-2-Richtlinie: Cybersicherheit ist Chefsache! Welche Unternehmen sind betroffen? Welche Maßnahmen- und Meldepflichten bestehen? Welche persönliche Haftung trifft die Geschäftsführung?
Termin:
Mittwoch, 06. Mai 2026, 17:00 - 19:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1+2
Kennzahl:
15.19371
Anmeldeschluss:
05.05.2026
Teilnahmeentgelt:
kostenfrei
Anmeldeformular
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Viele Unternehmen sind sich unsicher, ob sie in den Anwendungsbereich der NIS2-Regelung fallen. Das ist zum einen abhängig von den Sektoren und zum anderen vom Überschreiten bestimmter Schwellenwerte: mit mehr als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen fallen Betriebe unter die NIS2-Richtlinie.
Unser Referent Thomas Heß, W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dillingen, zeigt Ihnen auf, welche Unternehmen unter das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-stärkungs¬gesetz fallen. Wenn ja, muss das Unternehmen umfangreiche Risikomanagement-maßnahmen ergreifen, auch innerhalb der eigenen Lieferkette. Welche konkreten Anforderungen - wie die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten und Notfallplänen für den Cyberangriff - an die Cybersicherheit gestellt werden, wird behandelt. Ganz wichtig: es gelten auch neue persönliche Haftungstatbestände für die Geschäftsführung, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt werden.
Die Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung ist unentgeltlich. Sie richtet sich an alle, die sich für Cybersicherheit im Unternehmen interessieren: Geschäftsführer, Risikomanager und Mitarbeitende der IT-Abteilung. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Get together statt. Bitte melden Sie sich bis zum 5. Mai 2026 an.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen spannenden Austausch!
Unser Referent Thomas Heß, W+ST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dillingen, zeigt Ihnen auf, welche Unternehmen unter das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheits-stärkungs¬gesetz fallen. Wenn ja, muss das Unternehmen umfangreiche Risikomanagement-maßnahmen ergreifen, auch innerhalb der eigenen Lieferkette. Welche konkreten Anforderungen - wie die Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten und Notfallplänen für den Cyberangriff - an die Cybersicherheit gestellt werden, wird behandelt. Ganz wichtig: es gelten auch neue persönliche Haftungstatbestände für die Geschäftsführung, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt werden.
Die Teilnahme an der Präsenz-Veranstaltung ist unentgeltlich. Sie richtet sich an alle, die sich für Cybersicherheit im Unternehmen interessieren: Geschäftsführer, Risikomanager und Mitarbeitende der IT-Abteilung. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Get together statt. Bitte melden Sie sich bis zum 5. Mai 2026 an.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen spannenden Austausch!