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Neue EU-Maschinenverordnung ab 2027
30.04.2025
2023 hat die EU eine neue Verordnung über Maschinen (EU) 2023/1230 veröffentlicht. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Sie gilt ab 20. Januar 2027 und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Im Vergleich zur derzeit noch gültigen Maschinenrichtline 2006/42/EU enthält die neuen EU-Maschinen-Verordnung eine ganze Zahl an zusätzlichen und neuen Anforderungen. Neu ist insbesondere, dass Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen können künftig digital bereitgestellt werden können. Hersteller von Maschinen sind zudem verpflichtet, Vorkehrungen gegen Risiken zutreffen, die sich aus böswilligen Handlungen Dritter ergeben können und die Maschinensicherheit betreffen.
Im Vergleich zur derzeit noch gültigen Maschinenrichtline 2006/42/EU enthält die neuen EU-Maschinen-Verordnung eine ganze Zahl an zusätzlichen und neuen Anforderungen. Neu ist insbesondere, dass Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen können künftig digital bereitgestellt werden können. Hersteller von Maschinen sind zudem verpflichtet, Vorkehrungen gegen Risiken zutreffen, die sich aus böswilligen Handlungen Dritter ergeben können und die Maschinensicherheit betreffen.