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Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Matrix zur diagonalen Kumulierung für neue Übergangsursprungsregeln (Transitional Rules) aktualisiert

21.02.2022

Die EU-Kommission hat am 21.01.2022 eine neue Mitteilung zur Anwendung der Übergangsregeln (Transitional Rules) für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa- Mittelmeer-Zone (PEM) veröffentlicht.
Im Amtsblatt (EU) Nr. C 31 vom 21. Januar 2022 wurde hierzu seitens der Europäischen Kommission mit Mitteilung Nr. 2022/C 31/01 vom 21.01.2022 eine Matrix bzgl. der neuen Kumulierungsmöglichkeiten bei Anwendung der Übergangsursprungsregeln veröffentlicht.

Die Tabelle 1 der o.g. Mitteilung stellt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung mit den neuen Transitional Rules in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone dar. Die Tabelle 2 enthält das Datum der Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung auf Basis der neuen Regeln. Demnach ist z.B. seit 1.1.2022 eine diagonale Kumulierung zwischen der EU, der Schweiz (Lichtenstein), Island, Norwegen, Albanien und Serbien möglich.

Aktuelle Informationen zu den klassischen Pan-Euro-Med-Ursprungsregeln („PEM 1.0“) sowie zu den neuen, alternativ anwendbaren Pan-Euro-Med-Übergangsursprungsregeln (Transitional Rules, „PEM 2.0“) stellt die EU-Kommission DG Trade auf ihrer Website hier bereit.

Hinweis: Der DIHK rechnet nicht mit einer zeitnahen Ratifizierung der neuen Übergangsursprungsregeln durch alle bisherigen PEM-Länder. Auf absehbare Zeit wird es deshalb bei der jetzigen parallelen, alternativen Anwendbarkeit der alten und neuen PEM-Ursprungsregeln bleiben.

Daraus ergeben sich zwei separate Kumulierungszonen bzw. zwei Matrizen für diagonale Kumulierungszwecke:
  • Die Kumulierungsmatrix gemäß der alten „PEM 1.0“-Ursprungsregelnist in der Mitteilung der EU-Kommission 2020/C 322/3 vom 30.09.2020 zu finden.
  • Die Kumulierungsmatrix gemäß der neuen „PEM 2.0“-Übergangsursprungsregeln (Transitional Rules) ist wie oben erläutert in der Mitteilung der EU-Kommission Nr. 2022/C 31/01 vom 21.01.2022 zu finden.