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Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM): Matrix zur diagonalen Kumulierung für neue Übergangsursprungsregeln aktualisiert

07.05.2025

Laut Informationen des Zolls, hat die EU-Kommission am 28.04.2025 im EU-Amtsblatt C/2025/2459 eine neue Mitteilung herausgegeben.
Darin wird zur Anwendung der Regeln für den Ursprung betreffend der diagonalen Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM) berichtet.
  • Tabelle 1 – Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten
  • Tabellen 2 und 3 – Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.
In Tabelle 1 markiert ein „C“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungsregeln, die eine Kumulierung nach den Regeln von 2012 vorsehen. Um eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner anwenden zu können, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem „C“ markiert sein.
In Tabelle 1 markiert ein „R“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungsregeln, die eine Kumulierung nach den Regeln von 2023 vorsehen. Bei Partnern, die die Übergangsregeln anwenden, wird in Tabelle 1 auch ein „T“ eingefügt. Um eine diagonale Kumulierung mit einem dritten Partner anwenden zu können, müssen alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern mit einem „R“ markiert sein.
Neu hinzugekommen ist die Kumulierungsmöglichkeiten zwischen u.a. Ägypten und der EU (11.03.2025).