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Sportwetten und EM
25.05.2016
Sportwetten sind Glücksspiele und dürfen nach § 10a Glücksspielstaatsvertrag nur mit einer Konzession veranstaltet werden. Wer ohne diese Konzession Sportwetten ausrichtet, muss nicht nur mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen rechnen, sondern macht sich auch noch strafbar! Die Konzessionserteilung für Sportwetten ist zahlenmäßig begrenzt. Für die anstehende EM ist die Anzahl der zu vergebenden Konzessionen bereits erschöpft. Zuständiger Ansprechpartner ist zentral für alle Bundesländer die Gemeinsame Geschäftsstelle Glücksspiel des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, E-Mail: Sportwettkonzession@hmdis.hessen.de.