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Webinar: "Infos zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz"
ARGE RLP/SL
Termin:
Dienstag, 17. Juni 2025, 10:00 - 11:30 Uhr
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Die Regelungen des Gesetzes gelten grundsätzlich für Produkte, die ab dann in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ab diesem Datum angeboten werden.
Unternehmen werden dann verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – wie Mobiltelefone, Geldautomaten, Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im digitalen Bereich zu verbessern.
Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, laden die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu einem kostenfreien Webinar ein.
Unternehmen werden dann verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – wie Mobiltelefone, Geldautomaten, Online-Shops sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung im digitalen Bereich zu verbessern.
Um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen, laden die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern gemeinsam mit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu einem kostenfreien Webinar ein.